Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners wird hiermit endgültig widersprochen.

2. Angebote und Auftragsbestätigungen

a) Unsere Angebote sind stets freibleibend, bei Produktbeschreibungen und -abbildungen bleiben Änderungen vorbehalten. Änderungen und Nebenabreden sowie vom Fachberater gegebene Zusagen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

b) Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu unseren sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, können nicht entstehen.

c) Auftragsbestätigungen sind umgehend nach Erhalt vom Käufer auf Richtigkeit zu prüfen (vor allen Dingen Menge-, Maß- und Farbangaben). Fehler sind unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen.

3. Preise

a)Bruttopreise: Unsere Bruttopreise sind unverbindliche Preisempfehlungen (Endverbraucherpreise) einschließlich Mehrwertsteuer. Die Berechnung auf Bruttopreisbasis erfolgt: Bruttopreis incl. MwSt. ./. Fachhandelsrabatt = Nettopreis + Mehrwertsteuer = Rechnungsbetrag incl. MwSt.

b)Nettopreise: Die Berechnung auf Nettopreisbasis erfolgt: Nettopreise + Mehrwertsteuer = Rechnungsbetrag incl. MwSt.

c) Zur Berechnung gelten die am Tage der Bestellung gültigen Preise.

4. Lieferung

a) Die Lieferung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – unfrei gegen Berechnung. Hierbei gelten die tagesaktuellen Versandtarife des Paketdienstleisters/Spediteurs für die jeweilige Sendung in Abhängigkeit der entsprechenden Destination zzgl. der Verpackungskosten. Die entsprechenden Kosten werden im Angebot oder auf der Auftragsbestätigung aufgeführt. Wir behalten uns bei vorheriger Unklarheit der Versandkosten und entsprechender nicht-Aufführung in den o.g. Dokumenten eine Nachberechnung vor.

b) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Bei Transportschäden oder Verlust der Sendung wird eine sofortige Tatbestandsaufnahme bei dem Frachtführer dringend empfohlen. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen etc. und dadurch bedingte Verzögerungen der Lieferung berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen.

Vergebliche Anlieferungen zum Endverbraucher oder zum Händler bzw. zum vorgegebenen Lieferort, sowie auf Kundenwunsch durchgeführte Express- oder Kurierdienst-Versendungen werden zusätzlich berechnet.

c) Ist der Verkäufer mit einer Lieferung in Verzug, so muss der Besteller dies ausdrücklich feststellen und eine Nachlieferungsfrist von 4 Wochen gewähren, ist der Besteller Kaufmann, so verlängert sich diese Frist auf 8 Wochen. Inverzugsetzung und Fristsetzung erfolgen durch den Nichtkaufmann in einfacher Schriftform, durch den Kaufmann per Einschreiben. Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne weitere Erklärung eine Nachlieferungsfrist von 4 Wochen (für Kaufleute 8 Wochen) in Gang gesetzt. Falls bis Ablauf der Nachfrist nicht geliefert wurde, kann der Besteller durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche oder Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges sind ausgeschlossen; dieser Ausschluss beschränkt sich bei Lieferung an Nichtkaufleute auf Fälle, in denen dem Verkäufer ein grob fahrlässiges bzw. vorsätzliches Verhalten nicht nachgewiesen werden kann.

5. Montage

a) Erfolgt die Montage durch den Verkäufer, so sorgt der Käufer für sachgemäße Lagerung in verschlossenen Räumen.

b) Die Berechnung der Montagekosten erfolgt nach Aufwand incl. Fahrtstrecke mit Nettopreisen zzgl. MwSt. oder laut schriftlichem Angebot.

c) Für den Gefahrenübergang gelten die Bestimmungen der VOB (Teil B).

d) Montagekosten verstehen sich bei bauseitiger fachgerechter Vorbereitung (Fenster, Fußböden, Wände) und bei bauseits vorhandenen Befestigungsvorrichtungen zur Aufnahme der Gesamtlast des Montagegegenstandes (ggf. auch Dübel, geeignete Haltevorrichtungen etc.) bei horizontalen stabilen Decken. Fehlt diese bauseitige Voraussetzung und wird die erforderliche Leistung von dem Verkäufer zusätzlich erbracht, dann wird diese Leistung dem Käufer berechnet. Erforderlicher Mehraufwand für z.B. Bohren, Stemmen, Gewindeschneiden, Stellung von Gerüsten, Abhängungen, Abschottungen gehen zu Lasten des Käufers. Schutzprofile, Nischen, Verkofferungen sind bauseits zu stellen (Maße müssen den Anforderungen des Verkäufers entsprechen), soweit sie nicht ausdrücklich im Angebotspreis enthalten sind. Gerüste müssen für den Montagezweck geeignet sein und den Vorschriften der Berufsgenossenschaft entsprechen. Erforderliche Transportmittel (Aufzug etc.) sind kostenlos zur Verfügung zu stellen.

e) Bei Elektroanlagen müssen die Installation der Zuleitung und der Einbau und Anschluss von Schaltern, Steckerkupplungen und Steuergeräten gemäß VDE durch einen örtlichen zugelassenen Elektroinstallateur erfolgen. Kosten bauseits.

f) Verdeckte Installationen am Montageort sind rechtzeitig dem montierenden Personal bekannt zugeben (genaue Kennzeichnung). Für Schäden, die aus einer Unterlassung resultieren, haftet der Verkäufer nicht. Kosten, die durch unsachgemäße Bauvorbereitung entstehen, werden dem Käufer auf Nachweis berechnet.

6. Zahlungen

a) Rechnungen werden am Tage der Versendung bzw. Bereitstellung der Ware erstellt und versandt. Die vereinbarten Zahlungskonditionen der Auftragsbestätigung gelten als bindend.

b) Nach Ablauf der 30 Tage tritt Verzug gem. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ein, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Ist der Käufer Nichtkaufmann, berechnen wir Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Solange überfällige Rechnungen offenstehen, ist ein Skontoabzug für nachfolgende Rechnungen ausgeschlossen.

c) Bei Aufträgen, für die ein separates Angebot erstellt wurde, gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen.

d) Erstlieferungen erfolgen durch Nachnahme abzüglich 3 % Skonto.

e) Bei Zahlungen nach Ablauf der 30 Tages-Frist oder Rückschecks sowie Rücklastschriften behalten wir uns vor, Neulieferungen per Nachnahme oder Vorkasse auszuführen. Für den hierdurch entstehenden höheren Verwaltungsaufwand werden entsprechende Kosten weiter belastet.

f) Die Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen von uns bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist unzulässig.

7. Mängelhaftung

a) Der Verkäufer leistet Gewähr für die Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes für die Dauer von 2 Jahren ab Ablieferung. Die Gewährleistung beschränkt sich nach der Wahl des Verkäufers auf eine Nachbesserung des Kaufgegenstandes oder auf eine angemessene Minderung des Kaufpreises. Ansprüche wegen grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Verkäufers bleiben unberührt. Durch eine Nachbesserung wird keine neue Gewährleistungsfrist in Lauf gesetzt.

b) Der Käufer steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der uns zur Auftragsdurchführung etwa übergebenen Vorlagen (Schablonen, Skizzen etc.), der mitgeteilten Maße und sonstiger Angaben ein. Falsche Angaben von Seiten des Käufers können eine Mangelhaftigkeit unserer Leistungen nicht begründen.

c) Bei Textilien können geringfügige Abweichungen – insbesondere farblicher Art – produktionsbedingt von Fertigung zu Fertigung nicht ausgeschlossen werden. Der Käufer kann daher insoweit keine Gewährleistungsrechte geltend machen. Dasselbe gilt für farbliche Veränderungen und Schrumpfungen bzw. Reckungen im Rahmen der DIN, bedingt durch intensive Sonneneinstrahlungen. Geringfügige Abweichungen in Farbe und konstruktiver Ausführung im Zuge technischer Weiterentwicklung berechtigen ebenfalls nicht zur Reklamation.

Bei Holzprodukten ist eine Farb- und Maserungsabweichung unvermeidlich, da dies Naturprodukte sind, und berechtigen daher nicht zur Mängelrüge. Muster gelten als Anschauungsstücke, bei denen handelsübliche Abweichungen gestattet sind.

d) Bei Montage durch den Käufer kann Gewährleistung nur dann gewährt werden, wenn die von uns gelieferte Ware fachgerecht montiert und behandelt wird sowie keine willkürlichen oder sonstigen gewaltsamen Beschädigungen vorliegen.

e) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt im Verkehr mit Nichtkaufleuten nicht für solche Schäden, die vom Verkäufer grobfahrlässig bzw. vorsätzlich verursacht worden sind. Ausgeschlossen von allen Gewährleistungen bleiben Mängel oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt, atmosphärische Einflüsse oder nicht fachgerechte Montage (einschließlich der Elektroinstallation) durch Dritte entstehen. Das gilt auch für Mängel und Beschädigungen, die auf natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung durch den Käufer zurückzuführen sind.

f) Reklamationen sind sofort, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Datum des Wareneingangs schriftlich abzusenden. Als Datum des Wareneingangs gilt der Eingangsstempel auf dem Frachtbrief oder der Tag unserer Lkw- Zustellung. Werden Mängel nicht in der oben angegebenen Frist mitgeteilt, gilt die Ware als vertragsgemäß geliefert und abgenommen. Dies gilt nicht für versteckte Mängel.

g) Die Erzeugnisse des Verkäufers sind Maßanfertigungen und können auf Verlangen des Käufers weder umgetauscht noch zurückgenommen werden.

h) Ist der Käufer Kaufmann, so stehen ihm wegen Mängel des Kaufgegenstandes weder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages noch ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des Kaufpreises zu. Auch eine Minderung des Kaufpreises wegen vorgeblicher oder tatsächlicher Mängel ist ausgeschlossen. Ist der Käufer Nichtkaufmann, so wird ihm bei Fehlschlagen der Nachbesserung das Recht vorbehalten, Minderung oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist, nach seiner Wahl Rücktritt vom Vertrag zu verlangen.

Ist der Käufer Kaufmann, so kann er nicht mit einer sich aus Gewährleistungsrecht ergebenen Forderungen gegen den Kaufpreis aufrechnen.

8. Eigentumsvorbehalt

a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis der Käufer sämtliche – auch künftig entstehende – Forderungen einschließlich einer etwa bestehenden Forderung aus einem Kontokorrentverhältnis bezahlt hat. Die Annahme eines Schecks erfolgt ausschließlich erfüllungshalber.

b) Der Käufer ist berechtigt, die vom Verkäufer gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu be- oder verarbeiten. Die Be- oder Verarbeitung erfolgt im Auftrag des Verkäufers, jedoch ohne Kosten für diesen. Der Verkäufer wird im Falle, dass eine neue Sache entsteht, Eigentümer derselben zur Sicherheit der ihm zu stehenden Forderungen. Der Käufer ist lediglich Verwahrer. Die neuen Sachen dienen aber nur in Höhe des Kaufpreises der verarbeiteten Vorbehaltsware zur Sicherung der Forderungen des Verkäufers. Letzterer verpflichtet sich zur Übertragung des Eigentums an der Vorbehaltsware oder an den neu entstandenen Sachen an den Käufer, sobald dieser die Forderungen des Verkäufers bezahlt hat.

c) Stehen die anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren im Eigentum eines Dritten (nicht des Käufers), so erwirbt der Verkäufer an der neu hergestellten Sache Miteigentum im Verhältnis des Kaufpreises der Vorbehaltsware zu den Kaufpreisen der anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. In dem Falle finden auf den Miteigentumsanteil die für sonstige Vorbehaltsware des Verkäufers geltenden Bestimmungen entsprechende Anwendung.

d) Der Käufer darf die vom Verkäufer gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern. Der Käufer tritt bereits jetzt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung oder aus sonstigem Rechtsgrund im Zusammenhang mit der Weitergabe der Waren zustehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren verkauft, so gilt die Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf nur bis zur Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung.

e) Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, insbesondere nach Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, weiterverkauft, so erfolgt die Abtretung in Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werkvertrages verwandt, so tritt der Käufer die Forderung aus diesem Vertrag bereits jetzt an den Verkäufer bis zur Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung ab.

9. Reinigung

Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B.Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel.) Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder wir dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen können. Für nachstehende Mängel übernehmen wir keine Haftung:

a. Einlaufen und Verziehen von Lamellenvorhängen, Rollos, Gardinen o.a. Sonnenschutzanlagen ist materialbedingt, evtl. wurden Kett- oder Schussfäden bei der Herstellung unterschiedlich gespannt, oder es wurden Materialien verwendet, die beim Waschen unterschiedlich reagieren. Eine Maßänderung von bis zu 5% ist dabei je nach Material möglich.

a) Flecksubstanzen wie Gerbstoffe oder Säuren haben chemisch mit dem Fasermaterial reagiert und sind daher durch Wäsche nicht mehr zu entfernen:

b) Vorhandene, nicht entfernbare Flecken, können nach Entfernen der Allgemeinverschmutzung, sichtbar werden.

c) Rückstände von Reinigungsmitteln, falsche Vorbehandlungen, Wasserschäden, Farbschädigungen durch Licht oder Umwelteinflüsse, sowie Retuschen und Ausrüstungen des Grundgewebes können das Warenbild verändern.

d) Schäden die durch unsachgemäßen Transport oder Kennzeichnung der Lamellen entstehen, insbesondere nicht für Knicke und Wellen - diese Schäden sind auch nach der Reinigung noch sichtbar.

e) Ausdehnen oder Ausfransen der Kanten, sowie das Einrollen der Lamellen in waagerechter Linie (schüsseln)

f) Haltbarkeit der Schweißnähte und Brüche an Beschwerungsplatten, Abstandsketten und Lamellenhaltern

10. Haftungsbegrenzung bei Reinigungsgut

a) Wir haften für Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das 4-fache des Bearbeitungspreises begrenzt.

11. Datenschutz

a) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine relevanten Daten, die aus der Geschäftsbeziehung mit uns resultieren, unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen mittels Datenverarbeitungsanlagen gespeichert werden. Angebote, Zeichnungen, Entwürfe und ähnliche Dokumente bleiben unser Eigentum, selbst wenn wir nicht den Zuschlag erhalten. Ohne unsere vorherige Zustimmung dürfen sie weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

b) Im Rahmen der Datenschutzrichtlinien werden wir angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der gespeicherten Daten zu gewährleisten. Die Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen oder gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

c) Der Auftraggeber hat das Recht, auf Anfrage Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und gegebenenfalls Korrekturen oder Löschungen zu veranlassen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

d) Mit Zustimmung zu diesen Datenschutzbestimmungen stimmt der Auftraggeber der Verwendung der Daten zu Marketing- und Kommunikationszwecken zu, sofern er sich dafür entscheidet.

Unsere vollständige Datenschutzerklärung ist auf unserer Website verfügbar und informiert detailliert über unsere Datenerfassungs-, Speicherungs- und Verarbeitungspraktiken.

12. Rücktrittsrecht

Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach dessen Abschluss in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, oder wenn eine solche Lage des Käufers, die bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestand, erst nachträglich bekannt wird. Statt vom Vertrag zurückzutreten, kann der Verkäufer sofort Barzahlung verlangen. Der Nachweis solcher Ereignisse gilt durch die Auskunft einer ange- sehenen Auskunftei oder Bank als erbracht. Liegen solche Verhältnisse vor, ist aber mit dem Käufer Wechselzahlung vereinbart, kann der Verkäufer unter Rückgabe des Wechsels sofortige Barzahlung verlangen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz des Verkäufers. Im Verkehr mit einem Kaufmann gilt als Gerichtsstand, auch für Urkundenprozesse, der Sitz des Verkäufers als vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

Stand August 2023

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